Trennmittel PVA Z 16
  • Trennmittel PVA Z 16
  • GHS02 entzündlich
  • GHS07 Aetz- und Reizwirkung
  • Losmiddel PVA
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Agent de démoulage PVA Z 16

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Polyvinylalkolhol (PVA). Trennmittel, Imprägnierung, Porenfüller, Schutz. Ungiftig, fettfrei, wasserlöslich, auswaschbar.

PVA bildet eine dünne Trennmittel-Schicht, die trennend und zugleich schützend wirkt. Geeignet als Schutz- und Trennmittel beim Abformen von Ur-Modellen, wenn mit Polyester-, Polyurethan- oder Epoxid-Harz abgeformt werden soll, da resistent gegen alle in diesen Harzen enthaltenen Lösungsmittel. Geeignet zum Schützen bzw. Eintrennen von Ur-Modellen, die eine nicht-lösungsmittelresistente Oberfläche haben. Geeignet zum Verschließen poröser Oberflächen und als Trennmittel z.B. von Ur-Modellen aus Holz oder Gips,  (getrocknetem oder gebranntem) Ton oder Stein vor dem Abformen mit Silikon oder anderen Abformmassen. Geeignet zum Schutz von Gießformen z.B. aus Silikon, die mit Kunstharzen ausgegossen werden sollen.

Trennmittel ist mit Wasser wieder abwaschbar, bei Bedarf Bürste benutzen. Bei sehr porösen Oberflächen ggf. abschleifbar.

Anwendung:

PVA in mindestens zwei Schichten auftragen: Original-Modell bzw. Gießform sorgfältig und gleichmäßig dünn mit PVA einpinseln. Das Trennmittel  innerhalb von 20 – 30 Minuten zu einer festen Schicht auftrocknen lassen. Erst wenn die erste Schicht vollständig durchgetrocknet ist, zweite Schicht auftragen. Abformmasse oder Gießmasse erst aufbringen, wenn auch die letzte PVA-Schicht vollkommen ausgehärtet ist. 

Das Produkt ist nach GHS/CLP-Richtlinien kennzeichnungspflichtig. Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) 1272/2008:

GHS02, GHS07

Signalwort: ACHTUNG

Enthält: 2-Propanol

H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P261 Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P303+P361+P353 Bei Kontakt mit der Haut (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit  Wasser abwaschen / duschen. P304 + P340 Bei Einatmen: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P312 Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P370+P378 Bei Brand: Trockensand, Trockenlöschmittel oder alkoholbeständigen Schaum zum Löschen verwenden.

Références spécifiques

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